Aussagepsychologie

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Aussagepsychologie“ auf die wissenschaftliche Analyse und Bewertung von Zeugenaussagen im Rahmen des Strafverfahrens. Aussagepsychologie wird häufig angewandt, um die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen. Dabei wird untersucht, welche Faktoren die Wahrnehmungsfähigkeit, Erinnerungsfähigkeit und die Wiedergabe von Erlebtem beeinflussen können.

Im Zusammenhang mit dem österreichischen Strafprozessrecht relevante Normen finden sich in der Strafprozessordnung (StPO). Insbesondere § 125 StPO, der die Beweiswürdigung regelt, ist von Bedeutung. Hier wird festgelegt, dass das Gericht die Pflicht hat, die Beweismittel umfassend und sorgfältig zu würdigen. Aussagepsychologische Gutachten können in diesem Kontext als eines von vielen Beweismitteln herangezogen werden, um die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu evaluieren.

Ein weiteres relevantes Thema in der Aussagepsychologie ist die Art und Weise, wie Befragungen von Zeugen und Beschuldigten durchgeführt werden sollen, um Verfälschungen der Erinnerung und Suggestionen zu minimieren. In diesem Zusammenhang spielt auch der Schutz besonders vulnerabler Zeugen, etwa von Kindern, eine wesentliche Rolle. § 165 StPO sieht beispielsweise besondere Vorschriften für die Vernehmung von schutzbedürftigen Personen vor, um diese zu schützen und den Einfluss äußerer Faktoren während der Aussagenaufnahme zu minimieren.

In der Praxis beauftragen Gerichte in komplexen oder sensiblen Fällen oft psychologische Sachverständige, die ihre Expertise zur Aussagepsychologie beisteuern. Diese Experten analysieren dann die Umstände, unter denen eine Aussage zustande gekommen ist, und prüfen psychologische Faktoren, die die Aussage beeinflussen könnten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aussagepsychologie im österreichischen Recht ein wichtiges Instrument darstellt, um die Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im Strafverfahren zu bewerten. Es unterstützt die Gerichte darin, eine objektive und faire Urteilsfindung zu gewährleisten.

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