Im österreichischen Recht bezeichnet das Aussageverweigerungsrecht die Möglichkeit einer Person, die im Rahmen eines Strafverfahrens als Zeuge geladen wird, die Aussage teilweise oder vollständig zu verweigern. Dieses Recht ist in der Strafprozessordnung (StPO) verankert und dient dem Schutz bestimmter persönlicher oder familiärer Interessen.
Gemäß § 157 StPO haben Zeugen grundsätzlich die Pflicht, auszusagen, sie können jedoch in bestimmten Fällen die Aussage verweigern. Ein wesentlicher Grund für die Aussageverweigerung ist der Schutz vor Selbstbelastung gemäß § 156 StPO. Das bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst oder einen nahen Angehörigen durch eine Aussage strafrechtlich zu belasten.
Darüber hinaus gibt es spezielle Bestimmungen zu Berufsgeheimnissen, die in § 157 Abs. 1 Z 2 StPO geregelt sind. Bestimmte Berufsgruppen wie Anwälte, Notare oder Geistliche haben das Recht, die Aussage zu verweigern, um ihre Pflicht zur Verschwiegenheit zu wahren. Dies schützt das Vertrauensverhältnis zwischen diesen Berufsgruppen und ihren Klienten oder Beichtkindern.
Ferner sieht die österreichische StPO in § 158 vor, dass Zeugen die Aussage auch dann verweigern können, wenn sie mit ihrer Aussage berufliche Geheimnisse preisgeben würden, deren Offenbarung sie mit rechtlichen oder standesrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Aussageverweigerungsrecht in Österreich nicht nur dem Schutz der Zeugen dient, sondern auch den Grundsatz eines fairen Verfahrens unterstützt, indem es sicherstellt, dass sich Einzelpersonen nicht gezwungen sehen, ihre rechtlichen oder persönlichen Interessen in unzumutbarer Weise preiszugeben. Zeugen sollten jedoch genau wissen, auf welche gesetzliche Bestimmung sie sich bei der Verweigerung der Aussage berufen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
Zusammenfassend stellt das Aussageverweigerungsrecht im österreichischen Recht eine wesentliche Schutzmaßnahme innerhalb des Strafprozesses dar, die individuelle Rechte wahrt und das Vertrauen in das Justizsystem stärkt.