Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Ausschließung“ auf verschiedene Kontexte, in denen jemand aufgrund bestimmter Umstände oder Verhaltensweisen von bestimmten Rechten, Positionen oder Gemeinschaften ausgeschlossen wird. Hier sind einige relevante Kontexte:
1. **Vereinsrecht**: Im Rahmen des Vereinsrechts kann die Ausschließung eines Mitglieds erfolgen, wenn dieses gegen die Satzungen des Vereins verstößt oder sich eines Verhaltens schuldig macht, das den Verein schädigt. Die Rechtsgrundlagen und die Verfahren zur Ausschließung von Mitgliedern sind oft in den Vereinsstatuten geregelt. Das Vereinsgesetz 2002 ermöglicht Vereinen, entsprechende Regelungen in ihren Satzungen festzulegen, wobei der Ausschluss gerechtfertigt begründet sein muss und das Mitglied oft vor einer endgültigen Entscheidung angehört werden sollte.
2. **Wohnungseigentum**: Im Wohnungseigentumsgesetz ist die Ausschließung eines Wohnungseigentümers möglich, wenn dieser schwerwiegende und dauerhafte Pflichtverletzungen begeht, welche das Miteigentum erheblich beeinträchtigen oder gefährden. In solchen Fällen können die anderen Wohnungseigentümer klagen, um eine rechtskräftige Entscheidung über den Ausschluss zu erzielen. Ein solcher Ausschluss setzt aber in der Regel schwerwiegende Verstöße voraus.
3. **Verfahrensrecht**: Im österreichischen Verfahrensrecht kann es zur Ausschließung von Richtern kommen, wenn bestimmte Befangenheitsgründe vorliegen, die eine objektive und unvoreingenommene Entscheidungsfindung in Frage stellen würden. Diese Gründe werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie der Strafprozessordnung (StPO) präzisiert und können persönliche Beziehungen oder Interessen an der Sache umfassen.
4. **Nebenstrafrecht**: In bestimmten Fällen kann auch eine Ausschließung von Rechten als Nebenstrafe verhängt werden, wenn jemand beispielsweise im Rahmen eines Strafverfahrens als unzuverlässig für die Ausübung spezifischer Rechte angesehen wird. Dies könnte das Wahlrecht oder auch spezifische berufliche Bewilligungen betreffen.
Jede Art der Ausschließung im österreichischen Recht muss formalen und inhaltlichen Vorgaben entsprechen, um rechtswirksam zu sein. Außerdem gibt es meist die Möglichkeit, gegen eine Ausschließungsentscheidung Rechtsmittel zu ergreifen, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.