Im österreichischen Recht kann der Begriff „Ausschluss“ in verschiedenen Kontexten verwendet werden, wobei er in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen verankert ist.
Ein wesentlicher Bereich betrifft das Gesellschaftsrecht, insbesondere bei Personengesellschaften wie der Offenen Gesellschaft (OG) und der Kommanditgesellschaft (KG). Nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) kann ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund könnte schwerwiegendes, schuldhaftes Fehlverhalten des Gesellschafters sein, das die Fortführung der Gesellschaft mit diesem Gesellschafter unzumutbar macht. Der Ausschluss kann gerichtlich durchgeführt werden, wobei das Gericht über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet. In solchen Fällen kommt es nicht selten auch zu einer Anpassung des Gesellschaftsvertrags oder zu einer Abfindung des ausgeschlossenen Mitglieds.
Ein weiterer Bereich, in dem der Ausschluss relevant sein kann, ist das Vereinsrecht. Nach dem Vereinsgesetz kann ein Mitglied aus einem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Statuten verstößt oder das Ansehen des Vereins schädigt. Die Statuten des Vereins regeln in der Regel die genauen Voraussetzungen und das Verfahren eines Ausschlusses. Hierbei ist meist ein Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung notwendig, und dem betroffenen Mitglied muss zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Im Wohnungseigentumsrecht, nach dem Wohnungseigentumsgesetz, kann ebenfalls ein Ausschluss relevant werden. Sollte ein Wohnungseigentümer die Interessen der Gemeinschaft erheblich verletzen, beispielsweise durch wiederholte, schwere Störungen der Hausordnung, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Dabei kann einem Eigentümer per Gerichtsbeschluss das Eigentumsrecht entzogen werden. Der Ausschluss ist hierbei jedoch eine extreme Maßnahme und wird nur in sehr schwerwiegenden Fällen in Betracht gezogen.
Im Sozialrecht gibt es den Ausschluss von bestimmten Sozialleistungen. Zum Beispiel kann der Bezug einer bestimmten Leistung ausgeschlossen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Pflichten des Leistungsbeziehers, wie etwa Mitwirkungspflichten, nicht eingehalten werden.
In der österreichischen Rechtsordnung ist der Ausschlussprozess oft geprägt von formellen Anforderungen und rechtsstaatlichen Garantien, die sicherstellen sollen, dass die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben. In jeder Konstellation, in der der Ausschluss eine Rolle spielt, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Recht auf Anhörung und Verteidigung eine maßgebliche Bedeutung beigemessen.