Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Ausschlussfrist“ eine Frist, innerhalb derer ein Recht geltend gemacht oder eine Handlung gesetzt werden muss, damit das Recht nicht erlischt. Ausschlussfristen sind zwingende Zeitvorgaben, bei deren Versäumung der Anspruch oder das Recht untergeht. Im Gegensatz zu Verjährungsfristen, die nur die Einrede der Verjährung ermöglichen, führt der Ablauf einer Ausschlussfrist automatisch zum Untergang des Anspruchs.
Ein bedeutendes Beispiel für eine Ausschlussfrist findet sich im Arbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Entgelt und Kündigungsanfechtungen. Laut § 1486 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) regelt allerdings nicht spezifisch Ausschlussfristen, sondern all jene Fristen, in denen Rechte ausgeübt werden müssen, um den Verlust dieser zu vermeiden.
Eine weitere Anwendung von Ausschlussfristen gibt es im Verwaltungsrecht, wo Bürger ihre Rechte oder Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend machen müssen, um nicht den Zugang zu rechtlichem Schutz zu verlieren. Dies ist insbesondere relevant bei der Anfechtung von behördlichen Entscheidungen.
Es ist wichtig, Ausschlussfristen nicht zu versäumen, da sie meist unnachgiebig sind. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wie sie bei Versäumung von Terminen oder Fristen in manchen Bereichen des österreichischen Rechts möglich ist, kann bei Ausschlussfristen typischerweise nicht beansprucht werden.
Zusammenfassend ist eine Ausschlussfrist im österreichischen Recht eine strikt einzuhaltende Frist, nach deren Ablauf ein Anspruch oder Recht unwiderruflich verloren geht, wodurch sie im Rechtsleben besondere Bedeutung hat, insbesondere aufgrund ihrer Unabdingbarkeit. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um keine Nachteile zu erleiden.