Eine Ausschlussklausel ist eine vertragliche Regelung, die bestimmte Ansprüche oder Rechte einer Partei ausschließt, begrenzt oder zeitlich beschränkt. Sie kommt häufig in Arbeitsverträgen, Versicherungsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor.
Anwendung der Ausschlussklausel
Arbeitsrecht
In Arbeitsverträgen regelt eine Ausschlussklausel, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Gehalt, Überstunden) innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Ansprüche.
- Beispiel: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Andernfalls verfallen sie.“
Versicherungsrecht
- Ausschlussklauseln legen fest, welche Risiken oder Schäden nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.
- Beispiel: Eine Kfz-Versicherung schließt Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Trunkenheit aus.
AGB und Verträge
Hier werden häufig Haftungen oder Garantieansprüche ausgeschlossen oder eingeschränkt, z. B. für leichte Fahrlässigkeit.
Grenzen der Ausschlussklausel
- Unangemessene Benachteiligung: Klauseln dürfen nicht gegen das Verbot der gröblichen Benachteiligung (§ 879 ABGB) verstoßen.
- Verbraucherschutz: Im B2C-Bereich gelten strenge Vorgaben. Beispielsweise können Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz nicht einfach ausgeschlossen werden.
- Mindeststandards: Im Arbeitsrecht dürfen Ausschlussklauseln nicht gegen zwingende Schutzvorschriften (z. B. Kollektivverträge) verstoßen.
Bedeutung der Ausschlussklausel
Ausschlussklauseln dienen dazu, Rechtsverhältnisse zu klären und die Haftung oder Anspruchsdauer zu begrenzen. Sie schaffen Rechtssicherheit, können aber bei unsachgemäßer Formulierung unwirksam sein. Daher ist es entscheidend, dass Ausschlussklauseln klar und rechtlich einwandfrei formuliert werden.