Ausschuss

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Ausschuss“ auf verschiedene Kontexte, vor allem im Rahmen der parlamentarischen Arbeit, in Vereinen, Genossenschaften und anderen Körperschaften.

1. **Parlamentarische Ausschüsse**:
Im österreichischen Rechtssystem sind Ausschüsse wesentliche Instrumente der parlamentarischen Arbeit. Sie dienen der detaillierten Vorberatung von Gesetzen und ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit Spezialthemen. Die Geschäftsordnung des Nationalrats regelt die Bildung und Aufgaben der Ausschüsse. Zu den ständigen Ausschüssen des Nationalrats gehören unter anderem der Budgetausschuss, der Außenpolitische Ausschuss und der Verfassungsausschuss. Diese Ausschüsse haben die Aufgabe, Gesetzesentwürfe und Anträge vor ihrer Behandlung im Plenum zu prüfen und Stellungnahmen abzugeben. Ein Beispiel ist § 26 der Geschäftsordnung des Nationalrats, der die Aufgaben und Zusammensetzung der Ausschüsse festlegt.

2. **Vereinrechtlicher Ausschuss**:
Im Rahmen des Vereinsgesetzes ist der Ausschuss ein zentrales Organ eines Vereins. Er wird in der Regel auch als Vorstand bezeichnet und ist für die Geschäftsführung des Vereins zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Vereinsgesetz 2002. Der Ausschuss ist verantwortlich für alle Angelegenheiten, die nicht durch die Statuten einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sind. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen.

3. **Genossenschaften**:
In Genossenschaften gibt es den Prüfungsausschuss, der nach dem Genossenschaftsgesetz vorgesehen ist. Dieser Ausschuss ist zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung. Es handelt sich um ein Kontrollorgan, dessen Mitglieder von der Generalversammlung gewählt werden. Die rechtliche Grundlage bildet hier § 24 Genossenschaftsgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsausschusses regelt.

Zusammengefasst bezeichnet der Begriff „Ausschuss“ im österreichischen Recht verschiedene Gremien, die in unterschiedlichen Kontexten spezifische Aufgaben und Befugnisse haben. Sie alle dienen der effizienten Organisation und dem reibungslosen Ablauf in den jeweiligen Institutionen, sei es im Parlament, in Vereinen oder in Genossenschaften.

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