Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung. Er vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union.

Funktion

Der Ausschuss der Regionen (AdR) bringt den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu Rechtsvorschriften der EU ein. Dies geschieht in Form von Berichten („Stellungnahmen“) zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission.

Die Kommission, der Rat und das Parlament müssen den Ausschuss der Regionen anhören, bevor sie Beschlüsse fassen, die die lokalen und regionalen Regierungen betreffen (z. B. in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt, Bildung und öffentliche Gesundheit).

Mitglieder

Der Ausschuss der Regionen hat derzeit 353 Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter aus allen 28 EU-Ländern.

Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden von den EU-Ländern vorgeschlagen und vom Rat auf fünf Jahre ernannt. Zwar wendet jedes Land bei der Auswahl seiner Mitglieder sein eigenes Verfahren an, aber in jeder Delegation wird eine politisch, geografisch und regional/lokal ausgewogene Vertretung des betreffenden Landes gewährleistet.

Die Mitglieder sind entweder gewählte Mandatsträger oder wichtige Akteure der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihrer Heimatregion.

Organisation

Jährlich finden fünf Plenartagungen des Ausschusses statt, um die allgemeine Politik festzulegen und Stellungnahmen zu verabschieden.

Es gibt sechs „Fachkommissionen“, die die auf den Plenartagungen zu erörternden Stellungnahmen vorbereiten. Jede Fachkommission beschäftigt sich mit einem eigenen Politikbereich:

  • territorialer Zusammenhalt
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Bildung, Jugend und Forschung
  • Umwelt, Klimawandel und Energie
  • Unionsbürgerschaft, Governance, institutionelle Fragen und * Außenbeziehungen
  • natürliche Ressourcen.

Der Ausschuss verabschiedet auch Entschließungen zu aktuellen politischen Fragen.

Im AdR vertreten vier Fraktionen die wichtigsten politischen Gruppierungen auf europäischer Ebene:

  • die Europäische Volkspartei (EVP)
  • die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE)
  • die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
  • die Union für das Europa der Nationen – Europäische Allianz (UEN-EA).

Stärkung der Rolle durch den Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Europäische Kommission dazu, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre Vereinigungen in der gesamten EU bereits in der prälegislativen Phase anzuhören. So kann sich der AdR in seiner Funktion als Sprachrohr der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften voll und ganz in den Prozess einbringen.

Sobald die Kommission einen Legislativvorschlag vorgelegt hat, muss sie den AdR erneut anhören, falls der Vorschlag eines der vielen Politikfelder berührt, die für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von unmittelbarer Bedeutung sind.

Quellen

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/cor/index_de.htm

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