Im österreichischen Recht wird der Begriff „Außenbereich“ nicht in derselben Form wie im deutschen Bau- und Planungsrecht verwendet, wo er spezifische Regelungen über Flächen außerhalb von im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gebieten betrifft. Stattdessen wird in Österreich zwischen verschiedenen räumlichen Planungsinstrumenten und Zonen unterschieden, wobei der Fokus auf der Raumordnung und örtlichen Bauvorschriften liegt. Maßgeblich sind hier Landesgesetze, da das Bau- und Raumordnungsrecht in die Kompetenz der österreichischen Bundesländer fällt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch könnte „Außenbereich“ in Österreich als Gebiet verstanden werden, das außerhalb der zentralen Bebauungszonen liegt. Dabei handelt es sich oft um landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen oder unberührte Natur, die nicht zur bebauten Ortslage gehören. In der Praxis wird ihre Nutzung durch Landesgesetze sowie Verordnungen und örtliche Raumordnungsprogramme geregelt.
Ein relevantes Instrument im österreichischen Raumordnungsrecht ist der Flächenwidmungsplan, der die Nutzungsmöglichkeiten von Grundflächen festlegt und zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen unterscheidet. Grünland umfasst oft jene Bereiche, die man außerhalb der urbanen Zentren finden würde und die typischerweise für den Außenbereich charakteristisch sind.
Ein weiteres wichtiges Konzept ist die „Baulandwidmung“, die festlegt, welche Flächen zum Bauen freigegeben sind. Flächen außerhalb dieser Widmungen entsprechen oft dem, was man allgemein als Außenbereich verstehen würde, auch wenn der konkrete Begriff im rechtlichen Sinne nicht verwendet wird.
Zusammenfassend ist eine genaue Kenntnis der jeweiligen Landesgesetze notwendig, um die spezifischen Regelungen für als „Außenbereich“ verstandene Gebiete in Österreich zu verstehen. Es bedarf insbesondere der Analyse von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinde im Einklang mit den übergeordneten Raumordnungsgesetzen.