Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Außenverhältnis“ in erster Linie auf das Rechtsverhältnis zwischen einer Gesellschaft und Dritten, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts. Es beschreibt also, wie eine Gesellschaft nach außen auftritt und wie sie im Verkehr mit Dritten, etwa Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern, handelt. Zwei Aspekte sind dabei von besonderer Bedeutung: die Vertretung und die Haftung.
In Bezug auf die Vertretung beschreibt das Außenverhältnis, wer die Gesellschaft im Rechtsverkehr nach außen hin vertreten darf und in welchem Umfang diese Vertretung erfolgt. Relevante Paragraphen hierzu finden sich insbesondere im Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie im GmbH-Gesetz und Aktiengesetz. Zum Beispiel regelt § 125 UGB die Vertretung der offenen Gesellschaft (OG), wonach die Geschäftsführung und somit auch die Vertretung grundsätzlichen allen Gesellschaftern zukommt, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist dies in den §§ 17 ff. GmbH-G geregelt, die festlegen, dass die Geschäftsführer die GmbH vertreten.
Im Falle der Aktiengesellschaft (AG) regelt § 70 AktG, dass der Vorstand die Gesellschaft nach außen vertritt. Diese Vorschriften zeigen, dass das Außenverhältnis vor allem von der jeweils gesetzlichen oder vertraglichen Regelung der Vertretungsbefugnis der handelnden Personen geprägt ist.
Der andere wichtige Aspekt des Außenverhältnisses ist die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Regelungen im UGB und den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften machen deutlich, dass die Frage der Haftung im Außenverhältnis von der jeweiligen Gesellschaftsform abhängt. In einer OG haften die Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§ 128 UGB). In einer GmbH dagegen, ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 61 GmbH-G).
Zusammenfassend beschreibt das Außenverhältnis im österreichischen Gesellschaftsrecht, wie eine Gesellschaft nach außen hin rechtlich handelt und welche Personen die Gesellschaft vertreten. Die gesetzlichen Regelungen definieren klar die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Gesellschaft im Rechtsverkehr agiert, wobei sowohl die Vertretungsbefugnisse als auch die Haftungsverhältnisse eine Rolle spielen. Das Verständnis des Außenverhältnisses ist wesentlich, um rechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen und der Gesellschaft gegenüber Dritten zu bestimmen.