Außenwirkung

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Außenwirkung“ auf die Wirkung eines Rechtsaktes oder einer rechtlichen Maßnahme gegenüber Dritten, die nicht unmittelbar an der rechtlichen Beziehung beteiligt sind. Diese Außenwirkung ist insbesondere im öffentlichen Recht von Bedeutung, wo Verwaltungsakte oder Gesetze die Rechte und Pflichten von Personen außerhalb der Verwaltung selbst betreffen können.

Ein Beispiel für eine Regelung, die die Außenwirkung betrifft, findet sich im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Ein Bescheid ist wirksam, sobald er verkündet oder zugestellt wird und entfaltet seine Außenwirkung gegenüber den betroffenen Parteien (§ 57 AVG). Ein solcher Bescheid stellt eine konkrete Entscheidung einer Behörde dar, welche die Rechtslage eines Dritten direkt verändert.

Ein weiteres wichtiges Beispiel im Zivilrecht wäre die Vertretungsmacht, insbesondere bei der Stellvertretung (§ 1002 ABGB). Ein Vertreter kann im Namen eines Vertretenen handeln und dadurch Rechtsfolgen für den Vertretenen erzielen, die gegenüber Dritten wirksam werden. Diese Handlungen haben somit Außenwirkung, da sie rechtliche Bindungen gegenüber Dritten begründen können.

Zudem ist im Vergaberecht die Außenwirkung von Beschlüssen der Vergabekontrollbehörden relevant. Diese Beschlüsse können die Rechtsstellung von am Vergabeverfahren beteiligten Parteien erheblich verändern und entfalten dadurch Außenwirkung gemäß den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Außenwirkung im österreichischen Recht stets dann von Bedeutung ist, wenn rechtliche Handlungen oder Entscheidungen nicht nur innerhalb einer rechtlichen Beziehung, sondern auch gegenüber Dritten rechtliche Konsequenzen entfalten. Der Begriff kann in vielerlei Hinsicht vorkommen und ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht von großer Relevanz.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte