Eine außerordentliche Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das in bestimmten Fällen eingelegt werden kann, wenn eine gerichtliche Entscheidung oder ein Verwaltungsakt angefochten werden soll und die üblichen Voraussetzungen für eine ordentliche Beschwerde nicht vollständig erfüllt sind. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn ein Fall besondere rechtliche Bedeutung hat oder die Rechtslage grundsätzlich klärungsbedürftig ist.
Merkmale der außerordentlichen Beschwerde:
- Voraussetzungen:
- Bezug zur ordentlichen Beschwerde:
- Wird häufig dann genutzt, wenn eine ordentliche Beschwerde (z. B. wegen Fristversäumnis oder formaler Mängel) nicht mehr möglich ist.
- Erfordert in vielen Fällen besondere Umstände, z. B. neue Tatsachen oder schwerwiegende Fehler im ursprünglichen Verfahren.
- Instanzabhängigkeit:
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht (z. B. Zivilrecht, Verwaltungsrecht).
- Beispiele: Höchstgerichte wie der Oberste Gerichtshof (OGH) oder der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) können über solche Beschwerden entscheiden.
- Begründungserfordernis:
- Der Beschwerdeführer muss detailliert darlegen, warum der Fall ausnahmsweise zugelassen werden sollte, beispielsweise wegen einer Verletzung von Grundrechten oder gravierender Fehler.
Beispiele für außerordentliche Beschwerden:
- Zivilrecht:
- In Österreich kann eine außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof erhoben werden, wenn der Streitwert zu gering ist oder das Berufungsgericht keine ordentliche Revision zulässt. Der OGH prüft dann, ob eine „grundsätzliche Bedeutung“ vorliegt.
- Verwaltungsrecht:
- Eine außerordentliche Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof ist möglich, wenn dieser eine Beschwerde ablehnt, aber der Fall eine Klärung in der Rechtsprechung erfordert.
- Verfassungsrecht:
- In besonderen Fällen kann eine außerordentliche Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof eingelegt werden, wenn Grundrechte betroffen sind.
Fazit:
Die außerordentliche Beschwerde dient als außergewöhnliches Rechtsmittel, das nicht routinemäßig eingesetzt werden kann, sondern besondere rechtliche Bedeutung oder schwerwiegende Fehler im bisherigen Verfahren voraussetzt. Sie bietet damit eine Möglichkeit, Rechtsverletzungen oder grundlegende Fragen trotz formeller Hürden noch überprüfen zu lassen.