Das Außerstreitgesetz ist das Gesetz, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält. Es ist neben der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts. Es entspricht in etwa dem deutschen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das mit 1. September 2009 das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) abgelöst hat.
Gliederung
- I. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Parteien
- 2. Abschnitt: Verfahren
- 3. Abschnitt: Beschlüsse
- 4. Abschnitt: Rekurs
- 5. Abschnitt: Revisionsrekurs
- 6. Abschnitt: Abänderungsantrag
- 7. Abschnitt: Kostenersatz
- 8. Abschnitt: Durchsetzung von Entscheidungen
- II. Hauptstück: Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten
- 1. Abschnitt: Abstammung
- 2. Abschnitt: Annahme an Kindes statt
- 3. Abschnitt: Legitimation durch den Bundespräsidenten
- 4. Abschnitt: Eheangelegenheiten
- 5. Abschnitt: Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe
- 6. Abschnitt: Unterhalt
- 7. Abschnitt: Regelung der Obsorge und des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
- 8. Abschnitt: Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und das Recht auf persönlichen Verkehr
- 9. Abschnitt: Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen
- 10. Abschnitt: Vermögensrechte Pflegebefohlener
- 11. Abschnitt: Sonstige Bestimmungen
- III. Hauptstück: Verlassenschaftsverfahren
- 1. Abschnitt: Vorverfahren
- 2. Abschnitt: Verlassenschaftsabhandlung
- 3. Abschnitt: Verfahren außerhalb der Abhandlung
- IV. Hauptstück: Beurkundungen
- V. Hauptstück: Freiwillige Feilbietung
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferstreitgesetz 09.11.2014
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