Kampfmittel der Arbeitgeber im Arbeitskampf. Sie besteht darin, dass die Arbeitgeber auch arbeitswillige Arbeitnehmer, die sich nicht an einem Streik beteiligen, nicht arbeiten lassen und ihnen auch weder Lohn noch Gehalt zahlen.
Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen und die Lohngestaltung zu regeln. Wenn sich beide Seiten aber nicht einigen können und es zu Auseinandersetzungen kommt, bezeichnet man das als Arbeitskampf. In diesem Streit verfügen beide Parteien über scharfe Waffen. Während die Arbeitnehmer gegebenenfalls in den Streik treten können, steht den Arbeitgebern das Mittel der Aussperrung zur Verfügung.
Davon spricht man, wenn ein Arbeitgeber allein oder zusammen mit anderen Arbeitgebern die Arbeitnehmer am Arbeiten hindert und die Lohnzahlung verweigert. Die Aussperrung kann die Reaktion auf einen bereits laufenden Streik der Arbeitnehmer sein, sie kann aber auch als Angriffsmittel erfolgen, um eigene Ziele durchzusetzen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aussperrung/aussperrung.htm