Im österreichischen Recht hat der Begriff „Ausstattung“ eine besondere Bedeutung im Bereich des Erbrechts und der Vermögensweitergabe. Er ist vor allem in Zusammenhang mit dem Familienrecht und den Regelungen zur Erbfolge wichtig.
Die „Ausstattung“ spielt insbesondere im Kontext der vorweggenommenen Erbfolge oder der Schenkung eine Rolle. Sie wird im Allgemeinen als Zuwendung angesehen, die Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten machen, um deren Lebensstellung zu fördern, z.B. durch die Finanzierung von Ausbildungen, die Ausstattung mit einem Kapitalvermögen oder durch die Übergabe eines Grundstücks. Diese Zuwendungen werden bei der späteren Berechnung des Erbanspruches berücksichtigt, indem sie unter Umständen als Erbvorbezug gewertet werden können.
Im österreichischen ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) finden sich relevante Bestimmungen zur Ausstattung vor allem im Bereich der Schenkungen unter Lebenden. Eine Ausstattung kann beispielsweise auch darin bestehen, dass den Kindern eine bestimmte Einrichtung oder ein Betrieb übertragen wird, die sie während des Lebens der Eltern schon nutzen oder bewirtschaften.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Gleichstellung aller gesetzlichen Erben gelegt. Um eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten, wird der Wert der Ausstattung beim Tod des Erblassers in die Erbmasse eingerechnet. Sollte eine solche Ausstattung erfolgt sein, müssen sich die betroffenen Erben diese Zuwendung auf ihren Erbteil anrechnen lassen. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass ein Erbe nicht durch vorzeitige Zuwendungen bevorzugt wird, sondern dass alle gesetzlichen Erben insgesamt gerecht behandelt werden.
Wichtiger Punkt bei der Ausstattung ist die Intention der Zuwendung, die darauf abzielt, dem Kind eine dauerhafte Grundlage für einen bestimmten Lebensstandard oder Beruf zu bieten oder dessen Existenz zu sichern. Dies unterscheidet die Ausstattung von gewöhnlichen Schenkungen, die keinen derartigen Zweck verfolgen.
Zusammengefasst ist die Ausstattung im österreichischen Recht ein zentraler Begriff, der sicherstellen soll, dass bei der Aufteilung eines Nachlasses alle Nachkommen gleichheitlich berücksichtigt werden. Diese Vorkehrung unterstützt die Fairness und Gerechtigkeit innerhalb der Erbfolge und ermöglicht eine ausgewogene Vermögensverteilung zwischen den Erben.