Der Begriff „Auszug des Mieters“ im österreichischen Mietrecht bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem der Mieter die gemietete Wohnung oder das gemietete Objekt dauerhaft verlässt und die Wohnräume dem Vermieter oder einem Nachmieter übergibt. Dieser Vorgang ist meist mit dem Ende des Mietvertrags verbunden, kann jedoch auch während des Mietverhältnisses aus verschiedenen Gründen wie einer einvernehmlichen Vertragsauflösung, Kündigung oder einem gerichtlichen Räumungsbescheid stattfinden.
Laut § 1109 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) endet das Mietverhältnis mit dem Zeitablauf bei befristeten Verträgen oder durch Kündigung bei unbefristeten Verträgen. Bei Kündigung seitens des Mieters muss diese fristgerecht erfolgen und bedarf der Einhaltung vertraglich oder gesetzlich festgelegter Kündigungsfristen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, was in § 1111 ABGB näher beschrieben wird. Das bedeutet, dass der Mieter etwaige Schäden, die er zu verantworten hat, beheben muss und alle übergebenen Schlüssel zurückzugeben sind.
Beim Auszug spielen auch Regelungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) eine Rolle, wenn dieses auf das Mietverhältnis anwendbar ist. Insbesondere die §§ 29 bis 36 MRG, die sich mit Kündigungsschutz, Kündigungsfristen und Bedingungen für die Beendigung des Mietvertrags befassen, sind maßgeblich. Der Mieter muss beachten, dass bei Auszug eine ordnungsgemäße Übergabe des Mietobjekts notwendig ist. Dazu zählt, dass die Wohnung geräumt, sauber und etwaige baulichen Veränderungen gemäß der Vereinbarung rückgängig gemacht sein müssen.
Ein weiterer Aspekt des Auszugs betrifft die Rückzahlung der Kaution. Laut § 16b Abs. 2 MRG hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf die Rückzahlung seiner Mietkaution, abzüglich eventuell offener Forderungen des Vermieters für Schäden oder ausstehende Betriebskosten.
Zusammenfassend ist der Auszug des Mieters im österreichischen Recht an bestimmte vertragliche und gesetzliche Vorgaben gebunden. Er umfasst die ordnungsgemäße Rückgabe der Mieträume und die Einhaltung vereinbarter Pflichten und Fristen. Das kann auch die Durchführung eines Übergabeprotokolls beinhalten, um den Zustand der Mietsache beim Auszug festzuhalten und etwaige Ansprüche zu klären.