Aut dedere aut judicare

Der Begriff „Aut dedere aut judicare“, übersetzt etwa „ausliefern oder bestrafen“, ist ein grundlegendes Prinzip im Völkerrecht, das im österreichischen Recht in bestimmten internationalen Kontexten berücksichtigt wird. Es bezieht sich auf die Verpflichtung von Staaten, entweder eine Person, die wegen eines bestimmten schweren Verbrechens angeklagt wird, an einen anderen Staat auszuliefern oder diese Person selbst zu verfolgen und zu bestrafen.

Im österreichischen Recht ist dieses Prinzip insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Übereinkommen relevant, die Österreich ratifiziert hat. Ein Beispiel hierfür ist die Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Artikel 7 dieser Konvention sieht vor, dass ein Staat, wenn er eine Person nicht ausliefert, die der Folter verdächtigt wird, verpflichtet ist, diesen Fall seinen eigenen zuständigen Behörden zur Strafverfolgung zu übergeben.

Im österreichischen Exekutionsrecht wird die Auslieferung durch das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) geregelt. Grundsätzlich sieht das ARHG vor, dass Österreich verpflichtet ist, derartige Anträge auf Auslieferung in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen zu behandeln (§ 4 ARHG). Wenn keine Auslieferung möglich oder beabsichtigt ist, übernimmt Österreich in bestimmten Fällen die Strafverfolgung selbst, basierend auf dem Prinzip der Universalität von Straftaten, die in § 65 Strafgesetzbuch (StGB) verankert ist. Diese Bestimmung ermöglicht es, bestimmte schwere Straftaten, die im Ausland begangen wurden, in Österreich zu verfolgen, wenn sie gegen österreichische oder universelle Interessen verstoßen.

Zusätzlich verpflichtet das Völkerrecht Österreich zur Strafverfolgung, wenn ein Zusammenhang zur nationalen Sicherheit besteht oder wenn eine internationale Vereinbarung dies vorsieht. Dieses völkerrechtliche Prinzip ist besonders wichtig, um im internationalen Kontext gegen schwerwiegende Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Terrorismus oder Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, und stellt sicher, dass kein sicherer Hafen für Täter solcher Verbrechen existiert.

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