Die Authentische Interpretation ist eine besondere Form der Auslegung von rechtlich relevanten Texten, insbesondere von Gesetzen, anderer Rechtsvorschriften oder von Verträgen. Eigentlich ist die Authentische Interpretation im strengeren Sinn keine Auslegung, sondern eine verbindliche Festschreibung einer Deutung als Willenserklärung des Gesetzgebers (oder der Vertragspartner).
Die Authentische Interpretation ist in § 8 ABGB kodifiziert. Die Bestimmung lautet in der Fassung von 1811 ebenso wie in der heutigen Fassung: „”Nur dem Gesetzgeber steht die Macht zu, ein Gesetz auf eine allgemein verbindliche Art zu erklären. Eine solche Erklärung muß auf alle noch zu entscheidende Rechtsfälle angewendet werden, dafern der Gesetzgeber nicht hinzufügt, daß keine Erklärung bey Entscheidung solcher Rechtsfälle, welche die vor der Erklärung unternommenen Handlungen und angesprochenen Rechte zum Gegenstande haben, nicht bezogen werden solle.”“ Diese Bestimmung wurde vor allem in der Frühphase der Anwendung des ABGB zwischen 1812 und 1846 öfters anwendet, um Unklarheiten endgültig und einheitlich für den gesamten Rechtsraum zu beseitigen.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Authentische_Interpretation 03.12.2014
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622 Rechtsinformationssystem des Bundes
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap11_0.xml?section-view=true;section=3 onlineLehrbuch Zivilrecht, Kapitel 11, C. Auslegung von Gesetzen und Rechtsgeschäften
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