Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Autobahn“ eine spezielle Kategorie von Straßen, die für den schnellen und leistungsfähigen Fernverkehr konzipiert sind. Die rechtliche Grundlage für Autobahnen findet sich im Bundesstraßengesetz (BStG) Österreichs. Autobahnen sind per Gesetz als Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung und baulicher Trennung der Fahrstreifen vorgesehen.
Gemäß § 1 BStG zählen Autobahnen zu den sogenannten Bundesstraßen A (Autobahnen), die dem Bund obliegen, was bedeutet, dass sie in der Verantwortung des Bundes stehen, insbesondere hinsichtlich Bau, Erhaltung und Betrieb. Dabei sind bestimmte Standards und Spezifikationen einzuhalten, um die Effizienz und Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Dies schlägt sich auch in der speziellen Beschilderung nieder, die Autobahnen klar kennzeichnet und somit von anderen Straßentypen unterscheidet.
Zudem unterliegen Autobahnen besonderen Verkehrsregeln, die sich von jenen anderer Straßentypen unterscheiden. Diese Regeln sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Typisch für Autobahnen sind beispielsweise höhere Geschwindigkeitslimits und die Regelungen, die generell Fahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit ausschließen, um den Verkehrsfluss nicht zu stören. Dies trägt zur angestrebten hohen Kapazität und Sicherheit bei.
Autobahnen sind zudem mautpflichtig. Die Vignettenpflicht ist in Österreich für Pkws auf Autobahnen obligatorisch, während Lkws zusätzlich einer streckenabhängigen Maut unterliegen. Diese Regelungen dienen der Finanzierung von Bau und Erhaltung der Autobahnen.
Zusammenfassend sind Autobahnen in Österreich klar definierte und regulierte Verkehrswege, die speziell dem schnellen und effizienten überregionalen Verkehr dienen, im Gegensatz zu anderen Straßentypen wie Landstraßen oder Gemeindestraßen, die anderen Verkehrszielen und Regelungen unterliegen.