Der Begriff „Autonomes Recht“ hat im österreichischen Rechtskontext keine spezifische Definition, die in den Gesetzestexten klar verankert ist. Allgemein wird unter „autonomem Recht“ das Recht verstanden, das von Organisationen oder Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer ihnen aufgrund von staatlichem Recht gewährten Autonomie selbstständig geschaffen wird. In Österreich gibt es mehrere Bereiche, in denen autonome Rechtsetzung eine Rolle spielt.
Ein wichtiges Beispiel für autonomes Recht in Österreich ist die Gesetzgebung der Länder. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung, speziell Artikel 15 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz), haben die Bundesländer das Recht zur selbstständigen Gesetzgebung in den Bereichen, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind. Diese Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen ermöglicht es den Bundesländern, in ihren eigenen Angelegenheiten autonom Recht zu setzen.
Ein weiterer Bereich betrifft die Gemeindeverwaltung. Laut Artikel 118 B-VG haben Gemeinden das Recht, Statutarstädte zu sein und lokale Angelegenheiten durch autonome Satzungen zu regeln, soweit eine übergeordnete gesetzliche Regelung dies nicht bereits abschließend regelt. Dies kann Aspekte wie die örtliche Raumordnung oder bestimmte Bereiche der Kommunalabgaben umfassen.
Des Weiteren gibt es das Prinzip der autonomen Satzungsgebung bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Institutionen, wie etwa bei Universitäten, Berufsvertretungen (z.B. Ärztekammern) oder anderen Kammern, die im Rahmen der ihnen durch Gesetz zugewiesenen Autonomie gewisse Regelungen und Satzungsbestimmungen erlassen können.
Ein klassisches Beispiel für autonomes Satzungsrecht sind die Kollektivverträge im Arbeitsrecht. Obwohl diese nicht von staatlichen Organen beschlossen werden, spielen sie eine wesentliche Rolle für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Die Ermächtigung zur autonomen Regelsetzung ergibt sich hier aus gesetzlichen Rahmenbedingungen im ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz), insbesondere in den Regelungen, die die Verhandlungsspielräume und Abschlussmöglichkeiten von Kollektivverträgen regeln.
Ein weiteres relevantes Feld ist das Schulrecht: Schulautonome Regelungen bieten Schulen in gewissen Bereichen Freiheiten in ihrer Organisationsgestaltung und in der Festlegung von Lehrinhalten oder schulischen Veranstaltungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass autonomes Recht in Österreich verschiedene Formen annimmt, die alle das Ziel verfolgen, spezifische Regelungen auf bestimmten, gesetzlich verankerten Kompetenzstufen zu ermöglichen. Obwohl es nicht einheitlich im Gesetz als „autonomes Recht“ bezeichnet wird, zeigt sich das Prinzip in der praktischen Ausgestaltung der Rechte von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts.