Der Begriff „Avalkredit“ findet im österreichischen Recht vornehmlich im Bereich des Bank- und Finanzwesens Verwendung, obwohl er nicht explizit gesetzlich definiert wird. Ein Avalkredit ist eine besondere Form der Kreditgewährung, bei der eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut nicht unmittelbar Geldmittel zur Verfügung stellt, sondern durch die Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie für die Verbindlichkeiten eines Kunden gegenüber einem Dritten eintritt. Der Avalkredit wird in der Praxis oft zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise bei Lieferverträgen oder Mietverträgen, genutzt.
Im österreichischen Recht fungiert eine solche Bankbürgschaft oder Garantie als Sicherungsmittel, das im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ihre Grundlage findet. Gemäß § 880a ABGB steht die Bürgschaft unter der Bedingung, dass der Hauptschuldner tatsächlich nicht leistet. Das heißt, die Bank verpflichtet sich, für den Fall einzutreten, dass der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Diese Absicherung ist für den Gläubiger von besonderem Interesse, da er dadurch das Kreditrisiko minimiert und die Bonität des Schuldners durch die Kreditwürdigkeit der Bank ersetzt wird.
Außerdem ist die Gestaltung eines Avalkredits, insbesondere im Hinblick auf die Entgeltfrage, vertraglicher Natur und somit im Rahmen der Vertragsfreiheit zu behandeln, solange Bestimmungen des Konsumentenschutzes oder andere zwingende Regelungen nicht verletzt werden. Banken erheben üblicherweise eine Avalprovision als Entgelt für die Übernahme des Risikos.
Ein Avalkredit kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa eine Gewährleistungsgarantie, eine Anzahlungsbürgschaft oder eine Mietgarantie, je nach Anwendungsfall und spezifischen Erfordernissen der Parteien. Diese Formen unterscheiden sich durch ihre spezifischen Bedingungen und die Art der Besicherung.
In der Praxis dient der Avalkredit dazu, das Vertrauen des Gläubigers zu stärken, indem er die Zahlungsfähigkeit des Schuldners durch eine Kreditinstitutsgarantie untermauert. Dies ist insbesondere im internationalen Handel von Bedeutung, wo eine vertrauensbildende Maßnahme im Interesse aller Beteiligten liegt.
Zusammenfassend ist der Avalkredit im österreichischen Recht ein Instrument zur Sicherung von Verbindlichkeiten, das durch die Bürgschaft oder Garantie eines Kreditinstituts erfolgt, und bietet sowohl Gläubigern als auch Schuldnern eine wesentliche Absicherung.