Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Bachelor“ einen akademischen Grad, der nach Abschluss eines entsprechenden Hochschulstudiums verliehen wird. Dieser Grad ist in Österreich gemäß dem Universitätsgesetz 2002 (UG) und dem Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) geregelt.
Gemäß § 51 Abs. 2 Z 3 UG erfolgt der Abschluss eines Bachelorstudiums an einer Universität in der Regel nach einer Studienzeit von sechs Semestern, wobei mindestens 180 ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) zu absolvieren sind. Die konkreten Studieninhalte und Anforderungen für den Erwerb des Bachelorgrades werden in den Curricula der jeweiligen Studienrichtungen festgelegt.
Ebenso sieht das FHStG vor, dass Fachhochschulen Bachelorstudiengänge anbieten können, die in der Regel ebenfalls eine Studiendauer von drei Jahren und einen Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten haben. Die Regelungen für Fachhochschul-Bachelorstudiengänge finden sich insbesondere in § 3 Abs. 2 FHStG.
Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der akademische Grad „Bachelor“ verliehen, der in Kombination mit einem fachlichen Zusatz, z. B. „Bachelor of Arts“ (BA) oder „Bachelor of Science“ (BSc), geführt wird. Die genauen Bezeichnungen des Grades sind abhängig von den spezifischen Regelungen der jeweiligen Hochschule und dem Studienfach.
Ein Bachelorabschluss gilt als berufsqualifizierender Abschluss und ermöglicht den Zugang zu weiterführenden Masterstudien, sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen. Der Bachelorgrad ist europaweit anerkannt und im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, der die Harmonisierung der Hochschulabschlüsse in Europa zum Ziel hat.
Zusammenfassend ist der Bachelor in Österreich ein erster akademischer Grad, der nach erfolgreichem Abschluss eines grundständigen Studiums an einer Universität oder Fachhochschule verliehen wird und wichtige Grundlagen für eine weiterführende akademische Qualifikation oder einen direkten Berufseinstieg bietet.