Der Begriff „Bad Bank“ wird im österreichischen Recht nicht explizit gesetzlich definiert, aber das Konzept findet Anwendung im Rahmen der Sanierung und Abwicklung von Banken. Eine Bad Bank ist im Wesentlichen ein speziell geschaffenes Finanzinstitut oder eine Zweckgesellschaft, die problematische Vermögenswerte einer notleidenden Bank übernimmt. Diese Struktur soll es der ursprünglichen Bank ermöglichen, sich zu stabilisieren, indem sie sich von den faulen oder risikobehafteten Vermögenswerten trennt, während die Bad Bank versucht, diese Vermögenswerte zu verwalten und zu veräußern, um Verluste zu minimieren.
In Österreich ergibt sich die rechtliche Grundlage für das Konzept der Bad Bank unter anderem aus dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), das europaweit durch die EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) inspiriert wurde. Im BaSAG werden verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten festgelegt, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Eine der Maßnahmen ist die Übertragung problematischer Vermögenswerte auf ein externes Instrument, wie es die Bad Bank darstellt. Dabei werden konkrete Prozesse und Anforderungen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die Übertragung ordnungsgemäß und im Einklang mit den Interessen der Gläubiger und der öffentlichen Finanzstabilität erfolgt. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung der Vermögenswerte zu marktgerechten Bedingungen und die Einhaltung der staatlichen Beihilfevorschriften der EU.
Das BaSAG regelt auch die Verantwortlichkeiten und Befugnisse der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die in solchen Prozessen eine zentrale Rolle spielt. Die FMA überwacht und genehmigt die Maßnahmen zur Aufspaltung von Banken und die Einrichtung von Bad Banks, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, ökonomischen und finanziellen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, obwohl der Begriff „Bad Bank“ als solcher nicht im österreichischen Recht ausdrücklich erwähnt wird, das Konzept durch das BaSAG und die europäische Rahmenrichtlinie sehr wohl in den rechtlichen Rahmen der Bankenabwicklung in Österreich eingebettet ist. Die Einrichtung einer Bad Bank ist ein maßgebliches Instrument zur Stabilisierung des Finanzsystems in Krisenzeiten und wird durch die nationalen und europäischen Regelwerke unterstützt.