Bad Bank

Der Begriff „Bad Bank“ wird im österreichischen Recht nicht explizit gesetzlich definiert, aber das Konzept findet Anwendung im Rahmen der Sanierung und Abwicklung von Banken. Eine Bad Bank ist im Wesentlichen ein speziell geschaffenes Finanzinstitut oder eine Zweckgesellschaft, die problematische Vermögenswerte einer notleidenden Bank übernimmt. Diese Struktur soll es der ursprünglichen Bank ermöglichen, sich zu stabilisieren, indem sie sich von den faulen oder risikobehafteten Vermögenswerten trennt, während die Bad Bank versucht, diese Vermögenswerte zu verwalten und zu veräußern, um Verluste zu minimieren.

In Österreich ergibt sich die rechtliche Grundlage für das Konzept der Bad Bank unter anderem aus dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG), das europaweit durch die EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) inspiriert wurde. Im BaSAG werden verschiedene Instrumente und Maßnahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten festgelegt, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Eine der Maßnahmen ist die Übertragung problematischer Vermögenswerte auf ein externes Instrument, wie es die Bad Bank darstellt. Dabei werden konkrete Prozesse und Anforderungen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass die Übertragung ordnungsgemäß und im Einklang mit den Interessen der Gläubiger und der öffentlichen Finanzstabilität erfolgt. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung der Vermögenswerte zu marktgerechten Bedingungen und die Einhaltung der staatlichen Beihilfevorschriften der EU.

Das BaSAG regelt auch die Verantwortlichkeiten und Befugnisse der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die in solchen Prozessen eine zentrale Rolle spielt. Die FMA überwacht und genehmigt die Maßnahmen zur Aufspaltung von Banken und die Einrichtung von Bad Banks, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, ökonomischen und finanziellen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass, obwohl der Begriff „Bad Bank“ als solcher nicht im österreichischen Recht ausdrücklich erwähnt wird, das Konzept durch das BaSAG und die europäische Rahmenrichtlinie sehr wohl in den rechtlichen Rahmen der Bankenabwicklung in Österreich eingebettet ist. Die Einrichtung einer Bad Bank ist ein maßgebliches Instrument zur Stabilisierung des Finanzsystems in Krisenzeiten und wird durch die nationalen und europäischen Regelwerke unterstützt.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte