Im österreichischen Recht gibt es keinen spezifischen Paragraphen, der explizit den Begriff „Bankenkonsortium“ definiert. Allerdings lässt sich der Begriff aus der allgemeinen Bedeutung und der Praxis im österreichischen Finanzrecht erklären. Ein Bankenkonsortium ist ein zeitlich begrenzter Zusammenschluss mehrerer Banken, die gemeinsam eine bestimmte finanzielle Transaktion durchführen. Diese Transaktionen können die Emission von Anleihen, die Absicherung von Krediten oder andere Arten von Bankenvereinbarungen umfassen.
Ein Bankenkonsortium wird typischerweise gebildet, um Risiken zu streuen und eine ausreichende Kapitalbasis für große finanzielle Transaktionen sicherzustellen. In der Praxis übernimmt eine Bank oft die führende Rolle als Konsortialführer, der die gesamte Transaktion koordiniert und organisiert. Die anderen Banken stellen dann jeweils einen Teil des Kapitals bereit oder übernehmen Anteile an der Kreditvergabe.
Besonders im Wertpapieraufsichtsrecht können Regelungen aus dem Kapitalmarktgesetz (KMG) und dem Bankwesengesetz (BWG) relevant werden, da Konsortien oft im Zusammenhang mit der Begebung von Wertpapieren auftreten. Im Rahmen solcher Konsortien müssen die teilnehmenden Banken verschiedene Verpflichtungen erfüllen, die sich aus diesen Gesetzen ergeben, etwa hinsichtlich der Prospekterstellung und -veröffentlichung bei der Emission von Wertpapieren.
Es existiert auch keine gesetzliche Pflicht zur Registrierung oder Genehmigung eines Konsortiums als gesonderte Rechtsperson, da ein solches oft als vertraglicher Zusammenschluss betrachtet wird. Dennoch unterliegen die Banken den allgemeinen bankenrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in Österreich, die die Geschäfte und Kooperationen zwischen Banken regulieren.
Zusammenfassend ist also ein Bankenkonsortium im österreichischen Recht zwar kein spezifisch definierter Begriff, aber in der Praxis eine wichtige Form der Zusammenarbeit zwischen Banken, die insbesondere bei großen finanziellen Projekten und Investitionen Anwendung findet.