Im österreichischen Recht ist eine Bankgarantie ein Versprechen einer Bank (Garant), eine bestimmte Geldsumme an einen Begünstigten zu zahlen, falls ein Dritter (der Debitor) seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Die Bankgarantie ist ein wesentliches Instrument zur Absicherung von Geschäftsrisiken, besonders im internationalen Handel und im Bauwesen.
Grundsätzlich unterliegt die Bankgarantie den Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Obwohl das ABGB nicht explizit die Bankgarantie adressiert, werden die allgemeinen Grundsätze des Garantievertrags angewendet. Eine Bankgarantie ist ein abstraktes Schuldverhältnis und damit unabhängig vom zugrunde liegenden Hauptvertrag zwischen dem Begünstigten und dem Debitor. Das bedeutet, dass die Verpflichtung der Bank nicht direkt mit diesem Hauptvertrag verbunden ist und sie grundsätzlich unabhängig von etwaigen Einwendungen des Debitors im Hauptvertrag zahlungsverpflichtet ist.
Bankgarantien werden meist in Form von abstrakten und unbedingten Zahlungsgarantien ausgestellt. Die wichtigsten Typen von Bankgarantien im österreichischen Recht umfassen die Bietungsgarantie, die Anzahlungs-, die Leistungs- und die Gewährleistungsgarantie. Jede hat spezielle Funktionen, um bestimmte Risiken in verschiedenen Stadien eines Vertrags zu minimieren.
Die Gültigkeit einer Bankgarantie hängt von den Bestimmungen im Garantievertrag selbst ab. In der Praxis enthalten Bankgarantievereinbarungen oft Regelungen über die Bedingungen der Inanspruchnahme, zum Beispiel die schriftliche Vorlage bestimmter Dokumente im Falle eines Forderungsanspruchs.
Die rechtliche Regelung der Bankgarantie wird maßgeblich durch Anwendung der Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Garantien (z.B. die International Chamber of Commerce Uniform Rules for Demand Guarantees, URDG) geprägt, obwohl diese nicht direkt rechtlich bindend sind, sondern vertraglich in den Text der Bankgarantien einbezogen werden können.
In Österreich erfolgt die Ausstellung einer Bankgarantie häufig im Rahmen eines Kontokorrentrahmens des Debitors bei der Bank, wodurch sie auch eine Kreditfunktion erfüllt. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten in Zusammenhang mit der Bankgarantie werden durch den Garantievertrag sowie durch ergänzende Bankbedingungen geregelt.
Zusammenfassend ist die Bankgarantie ein komplexes Sicherungsinstrument, das im Kontext des österreichischen Vertragsrechts eine erhebliche Rolle spielt, insbesondere in Geschäftspraktiken, die internationales Risiko beinhalten.