Das Bankgeheimnis in Österreich ist eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, die Daten und Informationen ihrer Kunden vertraulich zu behandeln. Es ist im Bankwesengesetz (BWG) geregelt, speziell in § 38 BWG. Dieser Paragraph legt fest, dass Kreditinstitute, ihre Mitarbeiter und Organe verpflichtet sind, alle Informationen und Geheimnisse, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung anvertraut oder zugänglich gemacht wurden, geheim zu halten.
Das Bankgeheimnis gilt für alle Daten, die mit der Geschäftsverbindung zwischen der Bank und dem Kunden in Zusammenhang stehen, einschließlich Informationen über Kontostände, Transaktionen und ähnliche sensible Daten. Dabei schützt das Bankgeheimnis die Privatsphäre der Bankkunden und schränkt Auskunfts- und Informationspflichten der Bank gegenüber Dritten ein.
Es gibt jedoch Ausnahmen vom Bankgeheimnis, etwa bei gesetzlichen Bestimmungen, die eine Offenlegung vorschreiben. Solche Ausnahmen betreffen insbesondere die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden oder bei richterlichen Anordnungen im Rahmen von Strafverfahren. Auch im Steuerbereich gelten gewisse Meldepflichten.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses kann strafrechtliche Konsequenzen für die Bank oder deren Mitarbeiter haben. Der Schutz der Kundendaten ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunde, und das Bankgeheimnis spielt dabei eine zentrale Rolle.