Im österreichischen Recht sind Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel, die von der Nationalbank gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe ausgegeben werden. Sie verkörpern das Versprechen der betreffenden Zentralbank, den auf ihnen angegebenen Betrag an den Inhaber zu zahlen. In Österreich kommt der Nationalbank, insbesondere der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die alleinige Befugnis zu, Banknoten im Staatsgebiet herauszugeben.
Dies ist im Nationalbankgesetz 1984 geregelt. Der § 44 Abs 1 des Nationalbankgesetzes sieht vor, dass die OeNB das ausschließliche Recht hat, Euro-Banknoten in Österreich in Umlauf zu bringen. Diese Banknoten müssen die gemeinsamen europäischen Standards und Sicherheitsmerkmale aufweisen, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt werden.
Banknoten sind ein gesetzliches Zahlungsmittel zum Nennwert ohne Einschränkungen im gesamten Euroraum, was bedeutet, dass sie als Zahlungsmittel bei allen Transaktionen akzeptiert werden müssen, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Die OeNB stellt sicher, dass jederzeit ausreichend Banknoten zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaft im Umlauf sind, und sorgt für deren sichere Lagerung und rückführende Bearbeitung. Zusätzlich obliegt es der OeNB, beschädigte oder abgenutzte Banknoten aus dem Verkehr zu ziehen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Banknoten im österreichischen Recht ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsverkehrs und der Geldpolitik sind, eng geregelt und überwacht durch die nationale Zentralbank gemäß den Vorgaben sowohl des nationalen als auch europäischen Rechtsrahmens.