In Österreich bezeichnet eine Bankvollmacht das Recht einer Person, im Namen des Kontoinhabers Bankgeschäfte durchzuführen. Die gesetzlichen Grundlagen für Vollmachten im Bereich des Bankwesens sind im Allgemeinen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1002 ff., die das Rechtsinstitut der Vollmacht näher definieren.
Eine Bankvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, im Rahmen der erteilten Vollmacht – die je nach Vereinbarung umfassend oder eingeschränkt sein kann – verschiedene Finanztransaktionen für den Kontoinhaber auszuführen. Hierzu gehören beispielsweise das Abheben von Bargeld, das Tätigen von Überweisungen oder das Einsehen von Kontoinformationen. Die genaue Reichweite der Vollmacht hängt von der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und der bevollmächtigten Person ab und wird häufig schriftlich festgehalten.
Es gibt verschiedene Arten von Bankvollmachten, darunter die Einzelvollmacht, die einer Person erlaubt, einmalige oder spezifische Transaktionen auszuführen, und die Dauervollmacht, die auf fortlaufende Handlungen ausgerichtet ist. Darüber hinaus kann die Vollmacht entweder widerruflich oder unwiderruflich erteilt werden, wobei die widerrufliche Vollmacht jederzeit vom Kontoinhaber aufgehoben werden kann.
Wesentlich ist, dass der Bevollmächtigte im Namen und auf Rechnung des Kontoinhabers handelt. Die Vollmacht endet in der Regel entweder durch Widerruf seitens des Kontoinhabers, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kontoinhabers oder des Bevollmächtigten, es sei denn, es wurde explizit etwas anderes vereinbart.
Banken in Österreich sind verpflichtet, bei der Erteilung und Durchführung von Vollmachten Sorgfalt walten zu lassen und sicherzustellen, dass die Befugnisse des Bevollmächtigten ordnungsgemäß dokumentiert und abgewickelt werden. Die genaue Handhabung und die notwendigen Formalitäten können von Bank zu Bank variieren, doch die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das ABGB vorgegeben.
Zusammenfassend ist die Bankvollmacht ein wichtiges Instrument zur Regelung von Bankgeschäften durch Dritte und muss sowohl im Interesse des Kontoinhabers als auch unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen sorgfältig gestaltet werden.