Im österreichischen Recht wird der Begriff „Bargeschäft“ im allgemeinen Handels- und Vertragsrecht verwendet. Ein Bargeschäft ist eine Art von Vertrag, bei dem die gegenseitigen Leistungen Zug um Zug erbracht werden, was bedeutet, dass die Leistung und die Gegenleistung gleichzeitig stattfinden. Es handelt sich dabei typischerweise um Geschäfte, bei denen Waren oder Dienstleistungen gegen sofortige Zahlung in bar oder in anderer unmittelbarer Form erbracht werden.
Ein praktisches Beispiel für ein Bargeschäft ist der Kauf eines Produkts in einem Geschäft, bei dem der Käufer das Produkt erhält und gleichzeitig den Kaufpreis bezahlt. Im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) gibt es keine spezifische Definition des Bargeschäfts, aber die Rechtsgrundlagen für Verträge und deren Erfüllung finden sich in den allgemeinen Bestimmungen des ABGB, insbesondere in den Paragraphen, die sich mit den Pflichten der Vertragspartner und dem Erfüllungsort und -zeit beschäftigen (§§ 914 ff. ABGB).
Es ist wichtig zu beachten, dass im Fall eines Bargeschäftes das Abstraktionsprinzip nicht zur Anwendung kommt, da die Verpflichtungs- und die Verfügungsgeschäfte in einem Schritt vollzogen werden. Dies bedeutet, dass die Erfüllung des Vertrages und die Übertragung des Eigentums gleichzeitig erfolgen.
Zum Beispiel regelt § 1062 ABGB die gleichzeitige Erbringung von Leistungen: „Wer eine Leistung zu fordern berechtigt ist, hat sie auch, insofern dies nicht anders bedungen worden ist, gleichzeitig zu leisten.“ Dies unterstreicht das Prinzip der Gleichzeitigkeit, das wesensbestimmend für Bargeschäfte ist.
Zusätzlich zur zivilrechtlichen Bedeutung haben Bargeschäfte auch steuerliche Implikationen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer, wo der Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Zahlung eine Rolle bei der Entstehung der Steuerpflicht spielt.
Bargeschäfte sind auch im Rahmen der Geschäftsfähigkeit und des Verbraucherschutzes bedeutend, da gewisse Schutzbestimmungen für Verbraucher bei derartigen Geschäften zum Tragen kommen können. In vielen Fällen greifen auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gewährleistungsbestimmungen, die in Österreich durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ergänzt werden.
Insgesamt sind Bargeschäfte im österreichischen Recht durch die allgemeine Vertragspraxis und die für Verträge relevanten Bestimmungen des ABGB und anderer einschlägiger Gesetze geregelt, auch wenn sie nicht explizit als eigenständiger Begriff im Gesetz definiert sind.