Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Barkauf“ einen Kaufvertrag, bei dem der Käufer den Kaufpreis unmittelbar bei Übergabe der Ware in bar bezahlt. Dieses Konzept findet sich in den allgemeinen Bestimmungen des österreichischen Zivilrechts, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
Beim Barkauf stehen die Kaufpreiszahlung und die Warenübergabe in einem engen zeitlichen Zusammenhang. Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die gekaufte Ware zu übergeben, während der Käufer gleichzeitig verpflichtet ist, den Kaufpreis in bar zu entrichten. Das Erfordernis einer Barzahlung bedeutet, dass die Zahlung physisch mit Bargeld erfolgt und somit keine alternativen Zahlungsmethoden wie Überweisung oder Scheck einbezogen werden.
Innerhalb des österreichischen Rechtsrahmens ist der Barkauf eine spezielle Erscheinungsform des Kaufvertrages, die sich nach den allgemeinen Regeln des Kaufrechts richtet. Die relevanten Regelungen sind im ABGB, insbesondere in den §§ 1053 ff. festgelegt. Diese Paragraphen behandeln die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, regeln die Übergabe von Waren sowie den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vom Verkäufer auf den Käufer.
Im Unterschied zu einem Kreditkauf, bei dem die Zahlung in Raten über einen längeren Zeitraum erfolgt, wird beim Barkauf der gesamte Betrag sofort fällig. Rechtlich gesehen bringt der Barkauf eine sofortige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag mit sich, wodurch etwaige Unsicherheiten bezüglich der Zahlung ausgeräumt werden.
Zusammenfassend ist der Barkauf im österreichischen Recht eine spezifische Vertragsform, die eine sofortige Zahlung des Kaufpreises bei Übergabe der Ware in Bar erfordert, und folgt den allgemeinen Regeln des Kaufvertrags nach dem ABGB.