Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Barrierefreiheit“ auf die Zugänglichkeit von Bauwerken, Verkehrsmitteln, Kommunikationsmitteln und anderen öffentlichen Infrastrukturen für Menschen mit Behinderungen, damit sie diese unabhängig und gleichberechtigt nutzen können. Der zentrale gesetzliche Rahmen für die Barrierefreiheit bildet das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
Nach § 6 BGStG liegt Diskriminierung unter anderem dann vor, wenn Menschen mit Behinderungen der Zugang zu und die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen, Gebäuden oder Angeboten aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verweigert oder erschwert wird. Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies umfasst sowohl den Bau als auch den Umbau von Gebäuden, die barrierefreie Gestaltung von Websites und elektronischen Dienstleistungen sowie die Anpassung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Im Bauwesen regelt die Bauordnung für Wien und ähnliche Vorschriften in anderen Bundesländern spezifische Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Neubauten und Umbauten. Gemäß diesen Bauordnungen müssen Gebäude beispielsweise über barrierefreie Zugänge, Aufzüge, behindertengerechte WCs und Wege verfügen, die auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung genutzt werden können.
Zusätzlich greifen Bestimmungen zur Barrierefreiheit im Bereich des Sozialrechts. Das Bundespflegegeldgesetz und andere Regelungen unterstützen die Schaffung barrierefreier Wohnräume durch finanzielle Hilfen zum behindertengerechten Umbau von Wohnungen.
Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit erstreckt sich zudem auf den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Das E-Government-Gesetz fordert, dass öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet werden müssen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten.
In der Praxis bedeutet Barrierefreiheit, dass Hindernisse wie Treppen, schmale Türen und Kommunikationsbarrieren so beseitigt oder umgangen werden, dass eine autonome Nutzung für alle gewährleistet ist. Daher werden häufig technische Standards wie die ÖNORM B 1600 herangezogen, die detaillierte Vorgaben für die bauliche und technische Umsetzung der Barrierefreiheit liefern.
Zusammengefasst stellt die Barrierefreiheit im österreichischen Recht einen bedeutsamen Aspekt der Gleichstellungspolitik dar. Sie erfordert ein Zusammenspiel verschiedener gesetzlicher Regelungen und technischer Normen, um die volle, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.