Im österreichischen Rechtssystem gibt es den Begriff „Barrister“ nicht. Der Begriff „Barrister“ stammt hauptsächlich aus dem englischen Rechtssystem und bezieht sich auf Anwälte, die speziell dafür ausgebildet sind, in höheren Gerichtsinstanzen zu plädieren. In Österreich hingegen gibt es eine andere Struktur für die Anwaltschaft.
In Österreich werden Rechtsanwaltsberufe durch das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Rechtsanwaltsordnung geregelt. Die Hauptakteure sind Rechtsanwälte, welche die Befugnis haben, Klienten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten und vor Gericht aufzutreten. Rechtsanwälte müssen die Rechtsanwaltsprüfung ablegen und sind in der Liste der Rechtsanwaltskammer eingetragen. Es gibt keine Aufteilung der Anwälte in Barristers und Solicitors, wie es im englischen System der Fall ist.
Ein österreichischer Rechtsanwalt erfüllt somit alle Aufgaben der Rechtsvertretung, einschließlich der Beratung, der Erstellung von Rechtsdokumenten und der Vertretung vor Gericht. Sie haben das Recht, in allen Instanzen und Gerichtszweigen aufzutreten, sei es in Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren. Die österreichischen Rechtsanwälte unterliegen der Berufsordnung der Rechtsanwälte, die ethische und professionelle Standards festlegt.
Ein wichtiger Aspekt des österreichischen Systems ist die umfassende Ausbildung und die Notwendigkeit einer bestimmten Anzahl von Jahren an praktischer Erfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Ausbildung umfasst in der Regel ein Studium der Rechtswissenschaften, gefolgt von einer Gerichtspraxis und einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter, bevor die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Barrister“ im österreichischen Rechtssystem keine Relevanz hat, da die Struktur der Anwaltschaft anders organisiert ist. Rechtsanwälte in Österreich sind umfassend ausgebildet und haben die Befugnis, ihre Klienten in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, ohne die spezialisierte Trennung der Aufgaben wie im englischen Rechtssystem.