Bartolus de Saxoferrato war ein italienischer Jurist des 14. Jahrhunderts, der bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung des gelehrten Rechts in ganz Europa hatte. Seine Arbeiten und Kommentare, besonders zum römischen Recht, bildeten die Grundlage für viele europäische Rechtssysteme.
Im österreichischen Recht gibt es keine explizite Bezugnahme auf Bartolus de Saxoferrato, da das moderne österreichische Rechtssystem auf dem ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), welches 1811 in Kraft trat, basiert. Dieses Gesetzbuch leitet sich primär aus den naturrechtlichen sowie dem usus modernus pandectarum Einflüssen ab, das später durch das Naturrecht und Elemente der Aufklärung beeinflusst wurde. Während Bartolus selbst nicht direkt zitiert wird, ist sein Einfluss indirekt durch die jahrhundertelange Rezeption des römischen Rechts und dessen Kommentierung durch Juristen wie ihn spürbar.
Das österreichische Rechtssystem hat sich jedoch mit der Zeit stark von diesen alten Kommentaren entfernt und entwickelt sich durch eigenständige Rechtsnormen und Interpretationen der Rechtsprechung weiter. Daher wird Bartolus de Saxoferrato eher als historische, denn aktuelle juristische Referenz angesehen. Sein Einfluss im modernen österreichischen Recht ist kulturell und historiographisch bedeutsam, jedoch nicht im Rahmen spezifischer gesetzlicher Bestimmungen oder Paragraphen direkt relevant.