Basel II

Synonym für die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, die im Kern auf einen risikogerechteren standardisierten Kreditvergabeprozess abzielt. Die Eigenkapitalvereinbarung beruht auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollen.

Basel II basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept.

1. Säule: Mindestkapitalanforderungen

Während früher Kredite generell mit Eigenmitteln in Höhe von 8% des Kredits unterlegt sein mussten, richten sich die Eigenkapitalanforderungen nunmehr nach der Bonität des Kreditnehmers. Da Eigenkapital knapp und teuer ist, wird ein schlechtes Rating die Kreditkosten erhöhen und Kreditgewährungen erschweren. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen.

2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Staatliche Überwachung der Einhaltung der Eigenkapitalgrundsätze (Bankenaufsicht).

3. Säule: Marktdisziplin

Publizitätsanforderungen an die Kreditinstitute im Interesse erhöhter Transparenz des Kreditgeschäfts.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/basel-ii/basel-ii.htm

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