Das Bauamt im österreichischen Recht entspricht den Bauabteilungen der Gemeinde-, Bezirks- oder Landesverwaltungen, die für Angelegenheiten des Bauwesens zuständig sind. Diese Behörden sind für die Erteilung von Baubewilligungen, die Überwachung von Bauarbeiten, die Einhaltung von Bauvorschriften sowie für Bauaufsichtsfunktionen verantwortlich. Im österreichischen Baurecht sind die gesetzlichen Grundlagen überwiegend in Landesgesetzen geregelt, da Bauangelegenheiten in die Kompetenz der Bundesländer fallen.
In Österreich gibt es deshalb keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, sondern eine spezifische Bauordnung für jedes Bundesland. Diese Bauordnungen regeln die Anforderungen an Bauvorhaben, die baubehördlichen Verfahren und die Rechte und Pflichten der Baubehörde. Zuständige Behörde kann je nach Bundesland und Art des Bauprojekts die Gemeinde oder das Bezirksamt sein.
Zum Beispiel regelt die Wiener Bauordnung (BO für Wien) die Rahmenbedingungen für Bauvorhaben in Wien. Wesentliche Aspekte sind dabei die Einreichung eines Bauansuchens, die Vorlage von Bauplänen durch einen befugten Planverfasser und die Einhaltung der Bauvorschriften, die Regelungen über die Widmung von Grundstücken, Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne umfassen. Die Baubehörde prüft das Ansuchen und erteilt bei Einhaltung aller Vorschriften die Baubewilligung.
Die Bauordnungen berücksichtigen auch die Abbruchanzeigen und -bewilligungen, Verfahren für kleinere Bauvorhaben, wie etwa Anzeigepflichtige Bauvorhaben, und sie legen fest, wann eine Benützungsbewilligung nötig ist. Außerdem sind Sicherheitsvorschriften sowie der Schutz von Nachbarn und die Einhaltung von Umweltstandards wichtige Elemente der Regelungen.
Der Einfluss des jeweiligen Bauamtes ist weitreichend, da es sowohl die Planung und Genehmigung als auch die Überwachung und Abnahme von Bauvorhaben betrifft. Bei Verstößen gegen die Baurechtsvorschriften kann es zu Baugeboten oder -verboten sowie zu anderen Sanktionen kommen. Da es sich um Landeskompetenzen handelt, ist es für Bauherren und Interessenten wesentlich, die spezifischen Regeln und Verfahren des jeweiligen Bundeslandes zu kennen.