Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Baubehörden“ auf jene Verwaltungsbehörden, die mit der Vollziehung der Bauordnung und des Baupolizeirechts befasst sind. Die Zuständigkeit der Baubehörden umfasst die Genehmigung, Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben unter Einhaltung der Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen, da in Österreich das Bauwesen grundsätzlich Landessache ist. Somit existieren unterschiedliche Bauordnungen in den einzelnen Bundesländern, die durch die jeweiligen Baubehörden durchgesetzt werden.
In der Regel sind die Gemeinden als unterste Ebene der Baubehörden für die Erteilung von Baubewilligungen zuständig. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde nimmt in den meisten Bundesländern die Funktion der örtlichen Bau- und Planungsbehörde wahr. Diese Behörde prüft Bauansuchen auf ihre Übereinstimmung mit den baurechtlichen Vorschriften wie z.B. dem Flächenwidmungsplan, dem Bebauungsplan und anderen relevanten Baubestimmungen. Der Prozess umfasst oft auch die Einbindung weiterer Fachstellen und unter Umständen die Nachbarn, die ein Mitspracherecht haben.
In spezifischen Fällen kann die Zuständigkeit auch auf eine höhere Behörde wie den Landeshauptmann übergehen, besonders wenn es um komplexere oder größere Bauvorhaben geht, die eine überregionale Bedeutung haben. Diese können dann im Rahmen eines Verfahrens auf Landesebene behandelt werden.
Zusätzlich zum klassischen Neubau können die Baubehörden auch für Umbauten, Nutzungsänderungen oder im Fall von Verstößen gegen bestehende Baubestimmungen zuständig sein. Eine wesentliche Aufgabe ist auch die Baupolizei, die dafür sorgt, dass bestehende Bauwerke keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.
Jede Bauordnung der Bundesländer definiert den genauen Prozess für Bauansuchen, Bauverfahren und die Rolle der Baubehörden. Daher ist es wichtig, die spezifischen landesrechtlichen Regelungen zu konsultieren, die detaillierte Vorschriften zu den Kompetenzen und Abläufen der Baubehörden enthalten.