Im österreichischen Recht ist der Begriff „Baufreiheit“ nicht als eigenständiger juristischer Begriff festgelegt, wie es in manchen Kontexten in Deutschland der Fall sein könnte. Stattdessen geht es im österreichischen Baurecht um verschiedene Aspekte, die zusammenwirken, um das Bauen rechtlich abzusichern und zu regulieren.
Im Zentrum steht das Baurecht, das teilweise in der Kompetenz der Bundesländer liegt, was bedeutet, dass die spezifischen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Eine grundsätzliche Voraussetzung für Bauprojekte ist die Einhaltung der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese Bauordnungen enthalten Bestimmungen darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Baubewilligung zu erhalten. Eine wichtige Rolle spielt dabei beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregelungen, die Art der Nutzung des Baugrundes (Flächenwidmungspläne) und die Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ein weiterer relevanter Aspekt ist das Privatrecht, insbesondere das Nachbarrecht. Hier wird geregelt, wie die Interessen von Nachbarn bei Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Nachbarn haben bis zu einem gewissen Grad ein Einspruchsrecht gegen Baupläne, insbesondere wenn sie der Ansicht sind, dass das geplante Bauvorhaben ihre Rechte beeinträchtigt (z.B. durch Lärmbelästigung oder Beeinträchtigung der Belichtung).
Außerdem muss bei Bauvorhaben das Grundbuchsrecht beachtet werden, insbesondere bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse und eventuellen Belastungen oder Dienstbarkeiten, die auf einem Grundstück liegen könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die „Baufreiheit“ in Österreich aus einem Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bestimmungen entsteht, die sowohl bundes- als auch landesspezifisch ausgeprägt sind. Ein Bauherr muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten und eine rechtmäßige Baugenehmigung erhalten, die die Baufreiheit im rechtlichen Sinne ermöglicht.