Im österreichischen Recht umfasst der Begriff „Baugewerbe“ Tätigkeiten, die mit der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Instandsetzung, Renovierung und Restaurierung von Bauwerken im Zusammenhang stehen. Dazu gehören unter anderem Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Wohnungsbau und Industriebau.
Für das Baugewerbe in Österreich sind insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), die Gewerbeordnung (GewO) und diverse landesrechtliche Bauordnungen von Bedeutung. Die Gewerbeordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten und legt fest, welche Qualifikationen und Genehmigungen notwendig sind, um im Baugewerbe tätig sein zu können. Relevant ist hierbei insbesondere § 94 Z 5 GewO, der das Baugewerbe als reglementiertes Gewerbe klassifiziert. Das bedeutet, dass für die Ausübung dieses Gewerbes eine spezielle Befähigung erforderlich ist, die durch Prüfungen oder einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Baugewerbes ist die Notwendigkeit von Baugenehmigungen, die durch die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt werden. Diese Gesetze bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind und welche technischen, sicherheitsrelevanten und umweltbezogenen Standards dabei zu beachten sind.
Zusätzlich sind berufsrechtliche Bestimmungen von Bedeutung, etwa die Regeln zur Haftung und Gewährleistung bei Bauarbeiten, die im ABGB verankert sind. So müssen Bauunternehmer sicherstellen, dass ihre Arbeiten den vertraglichen Vereinbarungen sowie allgemeinen technischen Standards entsprechen, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
Insgesamt ist das Baugewerbe in Österreich durch eine Kombination aus bundeseinheitlichen Vorschriften und landesrechtlichen Vorgaben geprägt, die sowohl die berufliche Qualifikation von Gewerbetreibenden als auch die Genehmigungs- und Ausführungsstandards für Bauprojekte umfassen. Dies gewährleistet, dass Bauvorhaben sicher, nachhaltig und qualitätsbewusst umgesetzt werden.