Das Bauherrenmodell im österreichischen Recht ist eine spezielle Form der Immobilieninvestition und Projektentwicklung, die vor allem auf attraktive steuerliche Rahmenbedingungen abzielt. Im Kern besteht das Bauherrenmodell darin, dass ein oder mehrere Investoren (die Bauherren) eine Wohnung oder eine Immobilie nicht nur erwerben, sondern diese meist auch sanieren oder neu errichten lassen. Diese Investition wird häufig durch sogenannte Bauherrengemeinschaften organisiert, die bestimmte steuerliche Vorteile nutzen können.
Ein zentrales Element des Bauherrenmodells ist die Möglichkeit zur Abschreibung von Herstellungskosten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere gemäß § 28 EStG, der die sogenannten „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ regelt. Die Investoren oder Mitglieder der Bauherrengemeinschaft können die Aufwendungen für die Errichtung oder Sanierung der Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend machen. Dadurch werden die Investitionskosten durch steuerliche Absetzungen reduziert, was die Rentabilität der Investition erhöht.
Ein weiteres Merkmal ist die Gemeinschaftlichkeit des Vorgehens. Die Bauherren schließen sich in einer Bauherrengemeinschaft zusammen, um gemeinsam ein Bauprojekt zu realisieren. Dies erfolgt häufig organisiert durch spezielle Anbieter oder Projektentwickler, die sich darauf spezialisiert haben, solche Modelle zu initiieren und durchzuführen. Diese Anbieter kümmern sich um die Organisation, Planung und oft auch um die Finanzierung des Bauprojekts.
Im Rahmen eines solchen Modells müssen die Bauherren tatsächlich Einfluss auf das Bauprojekt nehmen, um als „echte“ Bauherren und nicht bloß als Kapitalanleger zu gelten, was wiederum von Relevanz für die steuerlichen Vorteile ist. Dies bedeutet, dass sie über die wesentlichen Entscheidungen beim Bauprozess mitbestimmen sollten.
Darüber hinaus bestehen bei Bauherrenmodellen zusätzliche Auflagen und Bedingungen, die je nach Projekt unterschiedlich sein können. Zum Beispiel kann es Auflagen bezüglich der Vermietung oder Nutzung der Immobilien geben, die sicherstellen sollen, dass das Bauherrenmodell tatsächlich als Wohnraum und nicht als spekulatives Anlageinstrument genutzt wird.
Aufgrund dieser steuerlichen, rechtlichen und gemeinschaftlichen Komponenten sind Bauherrenmodelle eine komplexe Form der Immobilieninvestition, die sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Sie erfordern eine sorgfältige Planung und Durchführung sowie eine fundierte steuerliche und rechtliche Beratung, um ihre Vorteile voll auszuschöpfen und den Anforderungen gerecht zu werden.