Bauherrschaft

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Bauherrschaft“ die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben initiiert und verantwortet. Sie ist somit der Auftraggeber im Bauwesen und trägt die rechtliche, wirtschaftliche und technische Verantwortung für das Bauprojekt.

Rechtlich ist die Bauherrschaft vor allem im Bauvertragsrecht verankert, welches im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist. Die Bauherrschaft ist häufig auch derjenige, der mit den Behörden interagiert, um erforderliche Genehmigungen zu erhalten, wie z.B. die Baubewilligung, die in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt wird. Die Voraussetzungen und Verfahren zur Erlangung einer solchen Genehmigung können je nach Bundesland variieren, sind aber stets notwendige Schritte.

Die Bauherrschaft ist in der Regel auch für die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Vorschriften verantwortlich, wie z.B. Brandschutzbestimmungen, Sicherheitsverordnungen und Umweltauflagen. Das bedeutet, dass die Bauherrschaft sicherstellen muss, dass alle Arbeiten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden.

Finanziell trägt die Bauherrschaft das volle Investitionsrisiko für das Projekt. Das bedeutet, dass alle Kosten, die mit dem Bauprojekt verbunden sind, von der Bauherrschaft getragen werden müssen. Dazu zählen Baukosten, Honorare für Architekten und Ingenieure, sowie Gebühren für Genehmigungen und Abnahmen.

In vielen Fällen delegiert die Bauherrschaft einige ihrer Aufgaben an Bauleiter oder Projektmanager. Diese übernehmen dann in ihrem Auftrag die operative und oft auch organisatorische Leitung des Bauprozesses. Dennoch bleibt die Bauherrschaft letztlich für das gesamte Bauvorhaben verantwortlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bauherrschaft im österreichischen Recht eine zentrale und umfassende Rolle im Bauprozess einnimmt. Sie ist der Initiator und Hauptverantwortliche eines Bauprojekts und trägt sowohl das rechtliche als auch das finanzielle Risiko.

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