Baukostenzuschuss ist der vom Mieter bei Abschluss des Mietvertrages gezahlte (meist einmalige) Finanzierungsbeitrag für den Bau oder die Instandsetzung der Wohnung. Der Baukostenzuschuss wird häufig in der Form der Mietvorauszahlung, die ratenweise mit der Miete verrechnet wird, oder als zinsloses Mieterdarlehen gewährt. Jede Art von Baukostenzuschuss für Wohnräume ist, soweit er noch nicht abgewohnt ist, bei Auszug des Mieters zurückzuzahlen. Das gilt auch bei dem früher für den Aufbau von Gebäuden zulässigen sog. verlorenen Baukostenzuschuss. Bei einer Veräusserung des Hauses muss der neue Eigentümer die getroffenen Vereinbarungen über die Rückzahlung des Baukostenzuschusses bzw. die Verrechnung mit der Miete grundsätzlich gegen sich gelten lassen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/baukostenzuschuss/baukostenzuschuss.htm