Im österreichischen Recht gibt es kein spezifisches „Baulastenverzeichnis“, wie es im deutschen Recht bekannt ist. Vielmehr wird in Österreich ein anderes System zur Regelung von Verpflichtungen bezüglich der Bebauung von Grundstücken verwendet.
In Österreich werden bau- und planungsrechtliche Verpflichtungen hauptsächlich im Flächenwidmungsplan und im Bebauungsplan festgelegt. Diese Pläne regeln die zulässige Nutzung von Grundstücken und sind für jedermann verbindlich. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich insbesondere im Raumordnungsgesetz der jeweiligen Bundesländer, da die Raumordnungskompetenz in Österreich bei den Ländern liegt.
Zusätzlich zu diesen Plänen können im Rahmen des Bauverfahrens auch bestimmte Nebenvereinbarungen getroffen werden, wie beispielsweise Servitute oder Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden. Diese Eintragungen können ähnliche Funktionen wie ein Baulastenverzeichnis erfüllen, indem sie bestimmte Verpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen auf einem Grundstück dokumentieren. Ein Grundbuchauszug bietet einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse und eingetragene Lasten eines Grundstücks und ist daher ein wichtiges Instrument in diesem Kontext.
In bestimmten Fällen kann es auch notwendig sein, im Vorfeld einer Baugenehmigung spezifische Auflagen zu erfüllen, die oftmals durch eine vertragliche Vereinbarung mit der betreffenden Gemeinde geregelt werden. Diese Auflagen können beispielsweise die Gestaltung des Gebäudes oder die Erschließung des Grundstücks betreffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während es kein explizites Baulastenverzeichnis in Österreich gibt, ähnliche Regelungen durch eine Kombination von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, Grundbucheintragungen und vertraglichen Vereinbarungen abgedeckt werden. Diese Dokumente und Verfahren stellen sicher, dass die öffentliche und private Bau- und Nutzungspolitik auf eine zuverlässige und geordnete Weise durchgeführt wird.