Im österreichischen Recht wird der Begriff „Bauleitplanung“ nicht verwendet. Dieser Begriff ist typisch für das deutsche Bauplanungsrecht. In Österreich hingegen spricht man vom Raumordnungsrecht oder Flächenwidmungsplänen, welche ähnliche Funktionen wie die Bauleitplanung in Deutschland erfüllen.
Die Raumordnung in Österreich ist primär auf Landesebene geregelt, da die Kompetenzen in diesem Bereich den Bundesländern zukommen. Die zuständigen Landesgesetze bilden die Basis für die Raumplanung und Raumordnung. Ein zentraler Bestandteil der Raumordnung in Österreich sind die Flächenwidmungspläne. Diese Pläne bestimmen, wie Flächen innerhalb einer Gemeinde genutzt werden können, und sind maßgebend für zukünftige Entwicklungen.
Die Flächenwidmungspläne legen fest, welche Flächen beispielsweise als Bauland, Verkehrsflächen, Grünland oder landwirtschaftliche Nutzflächen genutzt werden dürfen. Solche Pläne stellen sicher, dass die Nutzungen der Flächen sinnvoll geordnet und abgestimmt auf die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinden und Regionen erfolgen. Die Erarbeitung und Veränderung dieser Flächenwidmungspläne erfolgt unter Berücksichtigung von übergeordneten Raumordnungsprogrammen und Entwicklungsplänen, welche von den Landesregierungen erlassen werden und die strategische Ausrichtung und Prioritäten in der Raumordnung beinhalten.
Zusätzlich zu den Flächenwidmungsplänen existieren Bebauungspläne, die detaillierter sind und konkrete Bestimmungen über Bauformen, Höhen und die Nutzung einzelner Grundstücke innerhalb von Baulandgebieten festlegen. Diese Pläne sind Werkzeuge, mit denen die Gemeinden die bauliche Entwicklung nachhaltig steuern können.
Als zentraler Anker in der Flächenwidmung ist der Entwicklungsleitplan zu nennen. Er dient als konzeptionelles Planungsinstrument, das die langfristige räumliche Entwicklung einer Gemeinde vorgibt. Hier werden Strategien und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung festgelegt und priorisiert.
Österreichs raumplanerische Maßnahmen streben eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung des Lebensraums an und berücksichtigen Aspekte wie den Schutz natürlicher Ressourcen, die Sicherstellung einer ausreichenden Infrastruktur und die Förderung der Wirtschaftsentwicklung – all dies im Einklang mit den lokalen sozialen und kulturellen Gegebenheiten.