Unter Bauliche Anlage versteht man die Gesamtheit von Gebäuden, anderen Baulichkeiten und Einrichtungen sowie dem Gelände als von Architektur und Gartenbau geplantes und gestaltetes Areal.
Bauliche Anlage bezeichnet allgemein “das durch eine bauliche Maßnahme Hergestellte Es wird in allen Baugesetzen/Bauordnungen (der Länder) und anderen baurechtlichen Vorschriften auf den Begriff bezuggenommen.
Vom Begriff Bauwerk unterscheidet sich der Sachverhalt dadurch, dass jene “bauliche Anlagen sind, die bei ordnungsgemäßer Errichtung mit dem Boden verbunden sind und zu deren Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. Bauliche Anlage ist also der Oberbegriff, und umfasst auch nicht bewilligungspflichtige Kleinbauten (wie Einfriedungen), bewilligungspflichtige Lagerbehälter (Container) oder technische Anlagen, bauliche Überarbeitungen des Bodens (wie Stütz- und Futtermauern im Gelände, landschaftsbauliche Maßnahmen und Grünanlagen) sowie auch solche Bauteile, die etwa den Boden frei überspannen (wie Seilbahn- oder Stromleitungskabel). Er stellt den allgemeinsten Gegenstand baurechtlicher Bestimmungen dar.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Bauliche_Anlage 15.12.2014
so etwa § 1 Begriffsbestimmungen des Sbg. Baupolizeigesetz, §§ Baupolizeigesetz 1997 – BauPolG. StF: LGBl Nr 40/1997 (online, ris.bka), nicht exakt wörtlich zitiert
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