Im österreichischen Recht wird der Begriff „Baulinie“ im Zusammenhang mit der Raumplanung und Widmung von Grundstücken verwendet. Eine Baulinie ist eine im Flächenwidmungsplan oder im Bebauungsplan festgelegte Linie, die bestimmt, bis zu welchem Punkt auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, indem sie die Stellung von Bauwerken auf einem Grundstück regelt.
Nach dem österreichischen Raumordnungsgesetz, das von den einzelnen Bundesländern durch spezifische Bauordnungen konkretisiert wird, sind Baulinien wesentliche Instrumente der Planung und Regulierung urbaner und ländlicher Entwicklungsgebiete. Sie werden häufig in Verbindung mit Baugrenzen und Bebauungshöhenfestlegungen verwendet, um das Erscheinungsbild und die Funktion von Siedlungen zu steuern.
Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass Baulinien nicht mit Baugrenzen verwechselt werden dürfen. Während die Baulinie den Mindestabstand bestimmt, den ein Gebäude zur Straße oder zu angrenzenden Grundstücken einhalten muss, definiert die Baugrenze den Bereich innerhalb eines Grundstücks, der für die Bebauung zur Verfügung steht.
Die genaue Regulierung der Baulinien fällt in Österreich in die Kompetenz der Länder, weshalb es in den einzelnen Landesbauordnungen spezifische Regelungen gibt. Zum Beispiel kann die Baulinie in Wien anders definiert und angewandt werden als in Vorarlberg oder Kärnten. Es ist daher wichtig, die jeweils relevanten Bestimmungen des Landesgesetzes zu beachten und im Zweifelsfall Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde zu halten, um die geltenden Vorschriften zu verstehen und einzuhalten.
Zusammengefasst ist eine Baulinie im österreichischen Baurecht eine festgelegte Linie in der örtlichen Raumplanung, die die Bebauung eines Grundstückes in einem rechtlich festgelegten Rahmen sichert und somit eine geordnete bauliche Entwicklung gewährleistet.