Bausparen ist im österreichischen Recht eine beliebte Form der mittel- bis langfristigen Geldanlage und der Immobilienfinanzierung. Es basiert auf einem speziellen Sparvertrag, der mit einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dabei sammeln die Sparer über einen definierten Zeitraum regelmäßig eine bestimmte Summe an, die in einem Bausparvertrag festgelegt wird. Diese Sparbeträge werden von der Bausparkasse verzinst und eventuell durch staatliche Prämien ergänzt.
Der rechtliche Rahmen für das Bausparen in Österreich ist im Bausparkassengesetz (BSpG) festgelegt. Das Gesetz regelt die Bedingungen zur Gründung und den Betrieb der Bausparkassen sowie die Bedingungen der Bausparverträge. Zentral ist hierbei, dass der Bausparer sowohl eine Ansparphase als auch eine Darlehensphase hat. In der Ansparphase werden die regelmäßigen Einzahlungen getätigt. Sobald gewisse Sparziele erreicht sind, besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, um beispielsweise die Finanzierung eines Wohnprojekts zu unterstützen.
Ein besonderer Anreiz für viele Österreicher ist die staatliche Bausparprämie, die zusätzlichen Ertrag auf die eingezahlten Beträge bietet, jedoch von Jahr zu Jahr variieren kann. Überdies ist das Bausparen durch seine Sicherheit attraktiv: Die Einlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt.
Rechtlich ist auch geregelt, welche Zweckwidmungen das Bauspardarlehen haben darf, meist auf wohnwirtschaftliche Zwecke beschränkt. Dazu zählen vor allem der Erwerb, Bau, Renovierung oder die Modernisierung von Wohnraum. Die Bausparkassen unterliegen der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA), die für die ordnungsgemäße Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sorgt.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass das Bausparen in Österreich nicht nur eine Sparform, sondern auch ein zentrales Instrument zur Förderung des Wohnbaus darstellt. Aufgrund der attraktiven Bedingungen und der zusätzlichen staatlichen Förderung ist es ein weit verbreitetes und populäres Finanzprodukt in Österreich.