Im österreichischen Recht ist eine Bausparkasse ein spezielles Finanzinstitut, das im Wesentlichen zwei Hauptfunktionen erfüllt: das Ansammeln von Ersparnissen und die Vergabe von Bauspardarlehen. Diese Institute werden durch das Bausparkassengesetz (BSpG) geregelt, das die genauen Rahmenbedingungen für das Bausparen und die Tätigkeit von Bausparkassen in Österreich festlegt.
Ein Bausparvertrag besteht aus der Ansparphase und der Darlehensphase. In der Ansparphase spart der Bausparer regelmäßig einen bestimmten Betrag an. Auf diese Einlagen erhält der Sparer eine feste Verzinsung sowie eine staatliche Bausparprämie. Sobald eine bestimmte Summe angespart ist und die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Sparer in die Darlehensphase wechseln.
In dieser Phase kann der Bausparer ein günstiges Bauspardarlehen beantragen. Die Konditionen dieser Darlehen sind im Allgemeinen sehr attraktiv, da sie fix verzinst sind und eine planbare Rückzahlung erlauben. Die Bausparkassen agieren also als finanzielle Mittler, die die Einlagen der Sparer nutzen, um diese zinsgünstigen Darlehen bereitzustellen.
Das Bausparen wird in Österreich stark gefördert, nicht zuletzt durch die staatliche Prämie, die jährlich auf die geleisteten Einzahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gezahlt wird. Dies macht das Bausparen zu einer populären Form der Finanzierung von Wohnbauzwecken.
Die Regelungen im Bausparkassengesetz umfassen weiters Bestimmungen über die Bildung und Verwaltung von Bauspareinlagenfonds, die die Zweckbindung der Mittel sicherstellen. Auch die Aufsicht über Bausparkassen ist durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) geregelt, die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellt.
Zusammenfassend sind Bausparkassen in Österreich nicht nur eine Form der Finanzierungsmöglichkeit für den Wohnraumerwerb und -bau, sondern auch eine Anlageform, die durch staatliche Förderungen besonders attraktiv gestaltet wird.