Der Begriff „Baustelle“ im österreichischen Recht wird primär im Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) geregelt. Eine Baustelle ist im rechtlichen Sinn ein Ort, an dem Bauarbeiten durchgeführt werden, und umfasst alle temporären und ortsgebundenen Arbeitsplätze sowie alle Wege, Lagerplätze und sonstigen für die Bauarbeiten erforderlichen Aufstellungs-, Lager- und sonstigen betriebsbedingten Einrichtungen.
Nach § 2 Abs. 3 BauKG versteht man unter einer Baustelle eine vorübergehende oder mobile Baustelle, auf der Bauarbeiten ausgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen insbesondere Erdarbeiten, Bauwerke errichten und abbrechen, den Einbau von Anlagen und Maschinen, die Gestaltung von Aus- und Umbauten oder andere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau- oder Instandsetzungsprozess stehen.
Im BauKG werden umfassende Regelungen zur Sicherheit und Koordination der Arbeiten auf Baustellen getroffen. So haben insbesondere Bauherren und Planungsbeteiligte spezifische Verpflichtungen zur Sicherheitskoordination, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten (§§ 4 – 7 BauKG). Dies beinhaltet die Bestellung eines Planungs- und/oder Baustellenkoordinators, die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie die Führung eines Baustellenbuchs.
Darüber hinaus enthält die Bauarbeitenkoordinationsverordnung (BauV) weitergehende Bestimmungen zu Sicherheitsvorkehrungen und organisatorischen Anforderungen auf Baustellen, wie die Absicherung von Gefahrenbereichen und die Bereitstellung von Schutzausrüstung.
Zusammengefasst ist die Baustelle im österreichischen Recht nicht nur ein Ort der Bautätigkeit, sondern auch ein regulatorischer Rahmen zur Sicherstellung von Sicherheitsstandards und koordinierten Arbeitsabläufen. Die genannten Regelungen zielen darauf ab, Risiken auf Baustellen zu minimieren und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.