Das Amt eines Bezirks erlässt ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht. Dies kann verschiedene Gründe haben:
- technisch – Leitungen, Elektrizitätswerke, Schottergruben, Bergbau, spezielle Bauvorhaben, Überarbeitung von Bauzonen oder Kataster
- Landschaftlich – Heide, Moore, Seen
- biologisch – seltene Pflanzen- und Tierarten, Biotope
- Naturgefahren – Lawinengänge, Wildbach- und Murenzonen
- Umweltschutz – wegen Fabriken, Straßen, Wasserschutzgebieten
Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z. B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagen (z. B. kein Brunnen) erlassen. Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z. B. im Nationalpark Hohe Tauern.
Siehe auch
- Bauordnung
- Baurecht
- Bauamt
Quellen
- http://de.wikipedia.org/wiki/Bauverbot 05.12.2014
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