Ein Bauvertrag im österreichischen Recht ist grundsätzlich eine spezielle Form des Werkvertrags, bei dem sich eine Partei (der Auftragnehmer) verpflichtet, ein Bauwerk oder eine Bauleistung für die andere Partei (den Auftraggeber) zu erstellen. Der Vertrag kann sowohl private als auch gewerbliche Bauprojekte betreffen und umfasst oft den Neubau, den Umbau, die Renovierung oder die Instandsetzung von Bauwerken.
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bietet die allgemeinen Regelungen für Werkverträge, zu denen auch Bauverträge gehören, insbesondere in den §§ 1165 ff. Im Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks gegen Bezahlung eines Werklohns. Die Vorschriften des ABGB gelten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde und keine speziellen Regelungen greifen.
Ein zentraler Aspekt des Bauvertrags ist die genaue Spezifikation der zu erbringenden Leistungen, einschließlich Plänen, Materialien und Fristen. Diese Details werden oft in technischen Beschreibungen und Leistungsverzeichnissen festgehalten, die wesentliche Bestandteile des Bauvertrags darstellen. Die Sorgfaltspflicht des Unternehmers schließt die fachgerechte Planung und Ausführung der Bauarbeiten ein.
Regelungen zur Vergütung im Bauvertrag beinhalten sowohl die Vereinbarung eines Pauschalpreises als auch eine Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Leistungen (nach Aufmaß). Der Preis kann in Abhängigkeit von der Art der Leistungsverrechnung angepasst werden.
Gewährleistungsansprüche, die im Falle von Mängeln geltend gemacht werden können, richten sich nach den §§ 922 ff. ABGB. Sie umfassen das Recht des Auftraggebers auf Verbesserung, Preisminderung oder unter bestimmten Umständen Vertragsaufhebung. Eine wesentliche Regelung im Bauvertragsrecht ist die Beweislastumkehr zu Lasten des Unternehmers im ersten halben Jahr nach Übergabe des Bauwerks.
Bauverträge im öffentlichen Bereich unterliegen zusätzlichen Regelungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG), das die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge regelt.
Zusätzliche Standardbedingungen, wie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauarbeiten (ÖNORM B 2110), können als Vertragsteil übernommen werden, um umfangreichere Aspekte wie Haftung, Vertragsstrafe oder Bauzeitverzögerungen zu regeln. Dies erfordert jedoch die explizite Einbeziehung solcher Normen in den Bauvertrag.
Letztlich erfordert ein Bauvertrag eine sorgfältige und detaillierte Ausarbeitung, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren und um mögliche Streitigkeiten über Leistungsumfang oder Zahlung zu vermeiden.